Zivilrecht

Verkehrsunfall

Verkehrsunfall in Deutschland – Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Ein Verkehrsunfall im Inland wirft oftmals rechtliche, finanzielle und organisatorische Fragen auf. Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat in Deutschland Anspruch auf umfassenden Schadensersatz. Dazu gehört im Übrigen auch, dass die haftende Versicherung dem Geschädigten die Kosten des Rechtsanwalts erstattet! Bei den Schadenspositionen wird zwischen Sachschäden und Personenschäden zu unterscheiden.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht aller relevanten Schadenspositionen, damit Sie Ihre Ansprüche kennen!

Sachschäden – Welche Kosten können erstattet werden?

Bei einem Verkehrsunfall entstehen häufig Sachschäden am Fahrzeug oder an anderen Gegenständen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss diese Schäden in der Regel ersetzen. Doch welche konkreten Ansprüche haben Sie?

1. Reparaturkosten und fiktive Reparaturkosten

Die Reparaturkosten umfassen alle Aufwendungen, die notwendig sind, um das Fahrzeug wieder in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Sie können sich entscheiden, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen oder sich die Reparaturkosten fiktiv auf Basis eines Gutachtens auszahlen lassen. Letzteres kann sinnvoll sein, wenn Sie das Fahrzeug nicht reparieren möchten.

2. Wertverbesserung („Abzug neu für alt") und Wertminderung

Wird ein älteres Fahrzeug mit neuen Ersatzteilen repariert, kann dies zu einer Wertverbesserung führen. In solchen Fällen kann die Versicherung einen Abzug vornehmen. Gleichzeitig haben Sie jedoch Anspruch auf eine Wertminderung, wenn das Fahrzeug durch den Unfall an Wert verliert – selbst nach einer fachgerechten Reparatur.

3. Mietwagenkosten und Nutzungsausfall

Benötigen Sie während der Reparatur einen Mietwagen, muss die Versicherung die Kosten übernehmen – allerdings nur, wenn Sie auf das Fahrzeug angewiesen sind. Alternativ können Sie auch eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Dauer des Nutzungsausfalls.

4. Bergungs-, Abschlepp- und Überführungskosten

Musste Ihr Fahrzeug nach dem Unfall abgeschleppt oder geborgen werden? Diese Kosten sind erstattungsfähig, ebenso wie Überführungskosten, wenn das Fahrzeug in eine andere Werkstatt oder an Ihren Wohnort transportiert werden muss.

5. Beschädigungen von anderen Gegenständen

Nicht nur Ihr Auto kann beschädigt werden – auch andere Gegenstände wie Kleidung, elektronische Geräte oder andere Sachen. Diese Schäden sind erstattungsfähig, wenn sie durch den Unfall verursacht wurden.

Personenschäden – Welche Ansprüche bestehen?

Personenschäden sind besonders gravierend, da sie nicht nur finanzielle, sondern auch gesundheitliche Folgen haben. Die gegnerische Versicherung muss sämtliche unfallbedingten Kosten und Folgeschäden übernehmen.

1. Heilbehandlungskosten

Dazu zählen sämtliche medizinischen Kosten wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Physiotherapie, Medikamente und Hilfsmittel wie Prothesen oder Rollstühle. Auch alternative Heilmethoden können unter bestimmten Umständen erstattet werden.

2. Schmerzensgeld

Schmerzensgeld dient als Entschädigung für körperliche und seelische Beeinträchtigungen. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen, Dauer der Behandlung und den Auswirkungen auf das tägliche Leben.

3. Vermehrte Bedürfnisse

Wenn Sie aufgrund des Unfalls dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind, können Sie die Kosten für Pflegepersonal, behindertengerechten Umbau oder sonstige notwendige Maßnahmen geltend machen.

4. Umschulung und Rehabilitation

Kann der bisherige Beruf nach dem Unfall nicht mehr ausgeübt werden, besteht ein Anspruch auf Umschulung oder berufliche Rehabilitation. Die Kosten hierfür muss die Versicherung übernehmen.

5. Erwerbsschaden und Verdienstausfall

Wenn Sie aufgrund des Unfalls vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können, besteht ein Anspruch auf Verdienstausfall. Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit kann ein Rentenanspruch bestehen.

6. Haushaltsführungsschaden

Können Sie Ihren Haushalt aufgrund der Unfallfolgen nicht mehr selbst führen, müssen die Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet werden. Dies gilt auch, wenn Angehörige die Haushaltsführung übernehmen.

Diese Übersicht hilft Ihnen, Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall im Inland zu verstehen. Falls Sie Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche benötigen, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Wir nehmen gerne eine persönliche Ersteinschätzung für Sie vor.

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Verkehrsunfall Ausland

Verkehrsunfall im Ausland oder in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug

Ein Verkehrsunfall mit internationalem Bezug kann erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Ob der Unfall im Inland mit einem ausländischen Fahrzeug oder im Ausland mit einem dort oder gar in einem anderen Land versicherten Fahrzeug geschieht – in beiden Fällen müssen besondere Regelungen beachtet werden.

1. Unfall im Inland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug

Kommt es in Deutschland zu einem Unfall mit einem Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist, gilt grundsätzlich deutsches Schadensersatzrecht.

Das System der Grünen Karte wurde geschaffen, um den internationalen Straßenverkehr zu erleichtern und sicherzustellen, dass Unfallopfer im Inland ihre Ansprüche auch gegenüber ausländischen Fahrzeughaltern bzw. ihren Versicherern geltend machen können. Die Grüne Karte ist ein internationaler Versicherungsnachweis, der bestätigt, dass das Fahrzeug über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt.

Falls der Unfallverursacher aus dem Ausland stammt, aber in Deutschland einen Unfall verursacht, können Geschädigte ihre Ansprüche beim sogenannten Grüne Karte Korrespondenten des ausländischen Versicherers in Deutschland geltend machen. Dieser reguliert den Unfall im Auftrag des nationalen Versicherungsbüros auf Rechnung der ausländischen Versicherung.

In Deutschland übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. eine wichtige Garantiefunktion. Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. kann im Übrigen verklagt werden, als wäre es ein inländischer Versicherer.

2. Unfall im Ausland

Wenn sich ein Verkehrsunfall im Ausland ereignet, gilt in der Regel das Recht des Unfalllandes. Das bedeutet, dass die dortigen Gesetze maßgeblich sind, welche Schadenspositionen ersatzfähig sind und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.

Anders als in Deutschland sind in vielen europäischen Ländern bestimmte Schadenspositionen, wie z. B. Nutzungsausfall oder eine vollständige Übernahme der Heilbehandlungskosten, nicht selbstverständlich erstattungsfähig. Da es kein einheitliches europäisches Schadensersatzrecht gibt, kann der Umfang der ersatzfähigen Schäden je nach Land erheblich variieren.

EU-Richtlinie zum Schutz von Unfallopfern

Zum Schutz von Unfallopfern hat die EU die 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) erlassen. Diese sieht vor, dass Geschädigte auch bei Unfällen im EU-Ausland bzw. EFTA-Staaten ihre Ansprüche im Inland – also in Deutschland – geltend machen können.

  • Geschädigte können sich an den ausländischen Versicherer über einen in Deutschland ansässigen Schadensregulierungsbeauftragten wenden.
  • Es besteht ein Gerichtsstand am Wohnsitz des Geschädigten. Dadurch kann der ausländische Versicherer auch in Deutschland verklagt werden, was die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erleichtert.

Ein Verkehrsunfall mit internationalem Bezug ist rechtlich äußerst komplex. Die Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen sowie die besonderen Mechanismen der Schadensregulierung erfordern fundierte Fachkenntnisse. Ohne spezialisierte Unterstützung drohen Geschädigten finanzielle Nachteile.

Daher ist es in solchen Fällen dringend zu empfehlen, einen erfahrenen und auf Verkehrsunfälle mit internationaler Beteiligung spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche effizient und rechtssicher durchzusetzen!

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Fluggastrechte

Ansprüche bei Flugannullierungen

Ein annullierter Flug kann nicht nur ärgerlich sein, sondern auch finanzielle Einbußen und erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Als Fluggast haben Sie jedoch klare Rechte, die u.a. durch die EU-Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004) geregelt sind. Hier erfahren Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese erfolgreich durchsetzen können.

1. Anspruch auf Erstattung oder Ersatzbeförderung

Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie u.a. das Recht auf:

  • Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen oder
  • Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrer Wahl.

Die Wahl zwischen Erstattung und Ersatzbeförderung liegt bei Ihnen als Passagier.

2. Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung

Zusätzlich zur Erstattung oder Ersatzbeförderung können Ihnen pauschale Entschädigungen (sog. Ausgleichszahlung) zustehen. Diese richten sich grundsätzlich nach der Flugstrecke:

  • 250 € für Flüge bis zu 1.500 km
  • 400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • 600 € für Flüge über 3.500 km

Hierzu gibt es jedoch Ausnahmen (z.B. innergemeinschaftliche Flüge).

Achtung: Keine Entschädigung besteht, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Annullierung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen ist (z. B. ein Unwetter, das sich auf den Flugbetrieb ausgewirkt hat oder politische Instabilität).

3. Anspruch auf Betreuungsleistungen

Wenn Ihr Flug kurzfristig annulliert wird, muss die Fluggesellschaft Ihnen während der Wartezeit Betreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören:

  • Mahlzeiten und Getränke
  • Hotelunterbringung, falls ein längerer Aufenthalt erforderlich ist
  • Kostenübernahme für den Transfer zwischen Flughafen und Hotel
  • Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten

4. Wie setzen Sie Ihre Ansprüche durch?

Geltendmachung bei der Airline

Sie können Ihren Anspruch schriftlich bei der Fluggesellschaft anmelden. Achten Sie darauf der Fluggesellschaft eine angemessene Frist zur Zahlung zu setzen.

Einschaltung der Schlichtungsstelle (SÖP)

Diese kann in vielen Fällen eine außergerichtliche Einigung herbeiführen, wenn die Fluggesellschaft sich uneinsichtig zeigt.

Geltendmachung über Inkassogesellschaften

Sie können Ihre Ansprüche auch über spezialisierte Inkassogesellschaften anmelden. Teilweise bieten diese Gesellschaften auch an, Ihre Forderungen aufzukaufen. Das hat den Vorteil, dass Sie sehr schnell an die Ausgleichszahlung kommen. Der Nachteil der Inkassogesellschaften ist aber, dass oftmals hohe Kommissionen verlangt werden. Es lohnt sich daher genau hinzusehen!

Einschaltung eines Anwalts

Falls die Airline nicht reagiert oder Ihren Anspruch ablehnt, kann ein erfahrener Rechtsanwalt Ihnen helfen, Ihre Entschädigung durchzusetzen. Der Anwalt wird Sie umfassend über Ihre Ansprüche beraten und sich nicht nur auf die Ausgleichszahlung fokussieren. Die Entschädigung erhalten Sie bei der Einschaltung eines Rechtsanwalts übrigens in voller Höhe und ohne Abzüge! Die Kosten des Rechtsanwalts hat unter Umständen die Fluggesellschaft zu tragen oder werden von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.

5. Warum professionelle Unterstützung sinnvoll ist

Fluggesellschaften lehnen berechtigte Ansprüche oft unrechtmäßig ab oder verzögern die Zahlung. Ein erfahrener Rechtsanwalt kennt die typischen Taktiken der Airlines und kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche schnell und effizient durchzusetzen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und sorgen dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine erste Einschätzung Ihrer Ansprüche!

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Nichtbeförderung

Ansprüche bei Nichtbeförderung

Wenn Ihnen trotz gültigem Ticket die Beförderung verweigert wird – sei es durch Überbuchung oder andere Gründe –, haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004) umfangreiche Rechte. Hier erfahren Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese erfolgreich durchsetzen können.

1. Anspruch auf Entschädigung

Wenn Ihnen ohne eigenes Verschulden die Beförderung verweigert wird, haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung (sog. Ausgleichszahlung):

  • 250 € für Flüge bis zu 1.500 km
  • 400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • 600 € für Flüge über 3.500 km

Achtung: Keine Entschädigung besteht, wenn die Fluggesellschaft außergewöhnliche Umstände (z. B. ein Unwetter, das sich auf den Flugbetrieb ausgewirkt hat oder politische Instabilität) nachweisen kann oder wenn Ihnen eine alternative Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen angeboten wurde.

2. Anspruch auf Erstattung oder Ersatzbeförderung

Neben der Entschädigung haben Sie das Recht auf:

  • Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen oder
  • eine alternative Beförderung zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl.

3. Anspruch auf Betreuungsleistungen

Zusätzlich muss Ihnen die Fluggesellschaft ab dem Zeitpunkt der verweigerten Beförderung folgende Betreuungsleistungen anbieten:

  • Mahlzeiten und Getränke
  • Hotelunterbringung, falls ein längerer Aufenthalt erforderlich ist
  • Kostenübernahme für den Transfer zwischen Flughafen und Hotel
  • Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten

4. Wie setzen Sie Ihre Ansprüche durch?

Geltendmachung bei der Airline

Sie können Ihren Anspruch schriftlich bei der Fluggesellschaft anmelden. Achten Sie darauf der Fluggesellschaft eine angemessene Frist zur Zahlung zu setzen.

Einschaltung der Schlichtungsstelle (SÖP)

Diese kann in vielen Fällen eine außergerichtliche Einigung herbeiführen, wenn die Fluggesellschaft sich uneinsichtig zeigt.

Geltendmachung über Inkassogesellschaften

Sie können Ihre Ansprüche auch über spezialisierte Inkassogesellschaften anmelden. Teilweise bieten diese Gesellschaften auch an, Ihre Forderungen aufzukaufen. Das hat den Vorteil, dass Sie sehr schnell an die Ausgleichszahlung kommen. Der Nachteil der Inkassogesellschaften ist aber, dass oftmals hohe Kommissionen verlangt werden. Es lohnt sich daher genau hinzusehen!

Einschaltung eines Anwalts

Falls die Airline nicht reagiert oder Ihren Anspruch ablehnt, kann ein erfahrener Rechtsanwalt Ihnen helfen, Ihre Entschädigung durchzusetzen. Der Anwalt wird Sie umfassend über Ihre Ansprüche beraten und sich nicht nur auf die Ausgleichszahlung fokussieren. Die Entschädigung erhalten Sie bei der Einschaltung eines Rechtsanwalts übrigens in voller Höhe und ohne Abzüge! Die Kosten des Rechtsanwalts hat unter Umständen die Fluggesellschaft zu tragen oder werden von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.

5. Warum professionelle Unterstützung sinnvoll ist

Fluggesellschaften lehnen berechtigte Ansprüche oft unrechtmäßig ab oder verzögern die Zahlung. Ein erfahrener Rechtsanwalt kennt die typischen Taktiken der Airlines und kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche schnell und effizient durchzusetzen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und sorgen dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine erste Einschätzung Ihrer Ansprüche!

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Zivilrechtliche Forderungen

Geltendmachung und Abwehr von zivilrechtlichen Forderungen

Zivilrechtliche Forderungen entstehen aus unterschiedlichsten rechtlichen Beziehungen – sei es durch Verträge, unerlaubte Handlungen oder gesetzliche Verpflichtungen. Sowohl die Durchsetzung als auch die Abwehr solcher Ansprüche erfordert fundierte juristische Kenntnisse und eine gezielte Strategie.

Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und warum eine professionelle rechtliche Begleitung entscheidend sein kann.

1. Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen

Wenn Ihnen ein Anspruch zusteht, sollten Sie folgende Schritte beachten:

a) Prüfung des Anspruchs

  • Besteht eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage?
  • Liegt ein nachweisbarer Schaden oder eine Pflichtverletzung vor?
  • Ist der Schuldner zahlungsfähig?

b) Außergerichtliche Durchsetzung

  • Schriftliche Zahlungsaufforderung oder Mahnung mit Fristsetzung
  • Verhandlungen oder Mediation zur gütlichen Einigung
  • Einschaltung eines Anwalts zur Druckverstärkung

c) Gerichtliche Durchsetzung

  • Beantragung eines Mahnbescheids
  • Klageverfahren vor dem zuständigen Gericht
  • Vollstreckung von Titeln gegen den Schuldner

2. Abwehr unberechtigter Forderungen

Nicht jede Forderung ist berechtigt. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche sollten konsequent abgewehrt werden:

a) Prüfung der Forderung

  • Besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung?
  • Sind Fristen oder Verjährungen abgelaufen?
  • Wurden die Ansprüche korrekt berechnet und belegt?

b) Außergerichtliche Abwehr

  • Einspruch oder Widerspruch gegen Mahnbescheid oder Rechnungen
  • Vergleichsverhandlungen zur Reduzierung überhöhter Forderungen
  • Abwehr von Inkassodruck und unzulässigen Mahngebühren

c) Gerichtliche Verteidigung

  • Verteidigung gegen unberechtigte Klagen
  • Einrede der Verjährung oder fehlenden Anspruchsgrundlage
  • Prozessführung mit strategischer Gegenwehr

3. Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist

Die Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen kann komplex sein und weitreichende finanzielle Konsequenzen haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt kennt die Fallstricke und Möglichkeiten, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

Wir unterstützen Sie sowohl bei der Geltendmachung berechtigter Forderungen als auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Kontaktieren Sie uns für eine erste rechtliche Einschätzung und eine maßgeschneiderte Strategie!

Lassen Sie sich von uns beraten!

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Schadensregulierung

Schadensregulierung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Ob Sachschäden, Personenschäden oder finanzielle Verluste – wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wurde, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz. Die rechtliche Durchsetzung solcher Ansprüche ist jedoch nicht einfach und setzt eine genaue Prüfung der Haftungsgrundlagen voraus.

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen und warum eine professionelle rechtliche Unterstützung entscheidend ist.

1. Schadensarten und Anspruchsgrundlagen

Schadensersatzansprüche entstehen in vielen verschiedenen Situationen. Zu den häufigsten zählen:

  • Haftung aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) – z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Rufschädigung
  • Vertragliche Schadensersatzansprüche – z. B. durch Vertragsverletzungen oder Nichterfüllung
  • Produkthaftung – Schäden durch fehlerhafte oder gefährliche Produkte
  • Arzthaftung – Schadensersatz für Behandlungsfehler
  • Schäden durch Behörden oder Dritte – z. B. Amtshaftung oder Pflichtverletzungen

2. Schritte zur erfolgreichen Schadensregulierung

a) Anspruchsprüfung

  • Liegt eine schuldhafte Pflichtverletzung oder eine gesetzliche Haftung vor?
  • Ist der Schaden nachweisbar und bezifferbar?
  • Gibt es Beweise oder Zeugen für den Schaden und die Verursachung?

b) Außergerichtliche Durchsetzung

  • Schadensanzeige und Forderungsschreiben an den Schädiger oder dessen Versicherung
  • Verhandlungen über Schadenshöhe und Regulierungsmöglichkeiten
  • Einschaltung eines Anwalts zur Verstärkung des Drucks auf den Gegner

c) Gerichtliche Durchsetzung

  • Klageeinreichung bei Streit über die Haftung oder die Schadenshöhe
  • Prozessführung zur gerichtlichen Feststellung des Anspruchs
  • Vollstreckung und Durchsetzung von Urteilen oder Vergleichsvereinbarungen

3. Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen

Nicht jeder Anspruch auf Schadensersatz ist gerechtfertigt. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen sollten abgewehrt werden:

  • Prüfung der Haftungsgrundlage und des tatsächlichen Schadens
  • Einrede der Verjährung oder fehlenden Kausalität
  • Verteidigung gegen Klagen oder überhöhte Forderungen

4. Warum anwaltliche Unterstützung unerlässlich ist

Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist oft mit Widerstand des Schädigers oder seiner Versicherung verbunden. Ebenso kann die Abwehr unberechtigter Forderungen juristische Expertise erfordern. Ein erfahrener Rechtsanwalt kennt die Fallstricke und Taktiken der Gegenseite und sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche bestmöglich durchgesetzt oder ungerechtfertigte Forderungen abgewehrt werden.

Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Schadensregulierung und Schadensersatzansprüche – kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihres Falls!

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