Verkehrsrecht

Verkehrsunfall Ausland

Geltendmachung ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall im Ausland

Verkehrsunfall im Ausland oder in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug

Ein Verkehrsunfall mit internationalem Bezug kann erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Ob der Unfall im Inland mit einem ausländischen Fahrzeug oder im Ausland mit einem dort oder gar in einem anderen Land versicherten Fahrzeug geschieht – in beiden Fällen müssen besondere Regelungen beachtet werden.

1. Unfall im Inland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug

Kommt es in Deutschland zu einem Unfall mit einem Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist, gilt grundsätzlich deutsches Schadensersatzrecht.

Das System der Grünen Karte wurde geschaffen, um den internationalen Straßenverkehr zu erleichtern und sicherzustellen, dass Unfallopfer im Inland ihre Ansprüche auch gegenüber ausländischen Fahrzeughaltern bzw. ihren Versicherern geltend machen können. Die Grüne Karte ist ein internationaler Versicherungsnachweis, der bestätigt, dass das Fahrzeug über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt.

Falls der Unfallverursacher aus dem Ausland stammt, aber in Deutschland einen Unfall verursacht, können Geschädigte ihre Ansprüche beim sogenannten Grüne Karte Korrespondenten des ausländischen Versicherers in Deutschland geltend machen. Dieser reguliert den Unfall im Auftrag des nationalen Versicherungsbüros auf Rechnung der ausländischen Versicherung.

In Deutschland übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. eine wichtige Garantiefunktion. Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. kann im Übrigen verklagt werden, als wäre es ein inländischer Versicherer.

2. Unfall im Ausland

Wenn sich ein Verkehrsunfall im Ausland ereignet, gilt in der Regel das Recht des Unfalllandes. Das bedeutet, dass die dortigen Gesetze maßgeblich sind, welche Schadenspositionen ersatzfähig sind und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.

Anders als in Deutschland sind in vielen europäischen Ländern bestimmte Schadenspositionen, wie z. B. Nutzungsausfall oder eine vollständige Übernahme der Heilbehandlungskosten, nicht selbstverständlich erstattungsfähig. Da es kein einheitliches europäisches Schadensersatzrecht gibt, kann der Umfang der ersatzfähigen Schäden je nach Land erheblich variieren.

EU-Richtlinie zum Schutz von Unfallopfern

Zum Schutz von Unfallopfern hat die EU die 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) erlassen. Diese sieht vor, dass Geschädigte auch bei Unfällen im EU-Ausland bzw. EFTA-Staaten ihre Ansprüche im Inland – also in Deutschland – geltend machen können.

  • Geschädigte können sich an den ausländischen Versicherer über einen in Deutschland ansässigen Schadensregulierungsbeauftragten wenden.
  • Es besteht ein Gerichtsstand am Wohnsitz des Geschädigten. Dadurch kann der ausländische Versicherer auch in Deutschland verklagt werden, was die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erleichtert.

Ein Verkehrsunfall mit internationalem Bezug ist rechtlich äußerst komplex. Die Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen sowie die besonderen Mechanismen der Schadensregulierung erfordern fundierte Fachkenntnisse. Ohne spezialisierte Unterstützung drohen Geschädigten finanzielle Nachteile.

Daher ist es in solchen Fällen dringend zu empfehlen, einen erfahrenen und auf Verkehrsunfälle mit internationaler Beteiligung spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche effizient und rechtssicher durchzusetzen!

Wir nehmen gerne eine persönliche Ersteinschätzung für Sie vor.

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Verteidigung Verkehrsstrafrecht

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftaten im Straßenverkehr, die mit teils erheblichen Strafen geahndet werden. Betroffene sehen sich oft mit Ermittlungsverfahren, hohen Geldstrafen, Fahrverboten oder sogar Freiheitsstrafen konfrontiert. Eine professionelle Strafverteidigung ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und eine möglichst milde Strafe oder gar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

1. Typische Verkehrsstraftaten – Übersicht

a) Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist eine der häufigsten Verkehrsstraftaten. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Fahrfehler auftreten. Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor.

Mögliche Strafen:

  • Hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • Eintrag im Fahreignungsregister (Flensburg-Punkte)

b) Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Wer andere durch rücksichtsloses Verhalten gefährdet, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Beispiele sind grobe Verkehrsverstöße wie Geisterfahrten oder riskantes Überholen.

Mögliche Strafen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Punkte in Flensburg

c) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, § 142 StGB)

Viele Fahrer geraten nach einem Unfall in Panik und verlassen den Unfallort. Dies kann jedoch drastische Konsequenzen haben, insbesondere wenn Personen verletzt wurden oder ein erheblicher Sachschaden entstanden ist.

Mögliche Strafen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Ersatzpflicht für Schäden, da der Versicherungsschutz entfallen kann

d) Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist kein Kavaliersdelikt. Besonders kritisch wird es, wenn der Führerschein wegen einer früheren Straftat entzogen wurde.

Mögliche Strafen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich

e) Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)

Aggressives Verhalten, Drängeln oder das absichtliche Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer fällt unter Nötigung.

Mögliche Strafen:

  • Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Führerscheinentzug

2. Ablauf eines Strafverfahrens im Verkehrsstrafrecht

a) Ermittlungsverfahren

Nach einer Anzeige oder einem Verkehrsverstoß leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Hier ist es entscheidend, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten und keine Aussage ohne rechtliche Beratung zu machen.

b) Hauptverfahren und Gerichtsverhandlung

Kommt es zur Anklage, findet eine Gerichtsverhandlung statt. Dort werden Beweise wie Zeugenaussagen, Gutachten oder Videoaufnahmen herangezogen.

Beispiele wichtiger Verteidigungsmaßnahmen:

  • Anfechtung fehlerhafter Messungen oder Gutachten
  • Beweisanträge zur Entlastung
  • Plädoyer auf Strafmilderung

3. Wichtige Regeln und Strategien im Verkehrsstrafrecht

  • Schweigen ist Gold: Eine unüberlegte Aussage kann die Verteidigung erschweren. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht!
  • Beweislage prüfen: Fehlerhafte Messungen, falsche Zeugenaussagen oder formale Mängel können ein Verfahren zu Ihren Gunsten wenden.
  • Frühzeitige anwaltliche Vertretung: Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen und frühzeitig Einfluss auf das Verfahren nehmen.

4. Bedeutung der anwaltlichen Unterstützung

Ein Verfahren im Verkehrsstrafrecht kann gravierende Konsequenzen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger kennt die möglichen Verteidigungsstrategien und kann oft eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafmilderung erreichen.

Wir stehen Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte im Verkehrsstrafrecht zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre bestmögliche Verteidigung erarbeiten!

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Verteidigung OWi Verfahren

Verteidigung in Verkehrs – OWi Verfahren

Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Regelverstöße, die mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet werden können. Während einige Verstöße wie geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen oft nur mit Verwarnungsgeldern bestraft werden, können schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten drastische Konsequenzen haben. Eine effektive Verteidigung ist daher essenziell, um unberechtigte Strafen abzuwenden oder zu mildern.

1. Häufige Verkehrsordnungswidrigkeiten

a) Geschwindigkeitsüberschreitung

Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Besonders gravierend sind Verstöße in geschlossenen Ortschaften oder Wiederholungstäter.

Mögliche Strafen:

  • Bis zu 800 € Bußgeld
  • Bis zu 3 Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot von bis zu drei Monaten

b) Rotlichtverstöße

Unterschiedliche Sanktionen drohen je nach Dauer der Rotlichtphase. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde) führt in der Regel zu einem Fahrverbot.

Strafen:

  • Bußgeld bis zu 360 €
  • 1 bis 2 Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot bei qualifiziertem Verstoß

c) Abstandsverstöße

Unterschreitung des Sicherheitsabstands kann zu schweren Unfällen führen. Abstandsmessungen erfolgen oft durch Videoaufzeichnungen, die jedoch nicht immer fehlerfrei sind.

Mögliche Strafen:

  • Bis zu 400 € Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot von bis zu drei Monaten

d) Handy am Steuer

Das Nutzen eines Handys während der Fahrt wird streng geahndet. Neben Bußgeldern drohen Punkte in Flensburg.

Strafen:

  • 100 € Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg
  • Bei Gefährdung: 150 € Bußgeld, 2 Punkte und Fahrverbot

e) Alkohol oder Drogen am Steuer (Ordnungswidrigkeit)

Bereits ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, selbst wenn keine Fahrfehler begangen wurden.

Strafen:

  • 500 bis 1.500 € Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot von bis zu drei Monaten

3. Wichtige Verteidigungsstrategien

  • Schweigen ist Gold: Unüberlegte Aussagen im Anhörungsbogen können die Verteidigung erschweren.
  • Messverfahren anfechten: Viele Bußgelder basieren auf fehlerhaften Messmethoden.
  • Verfahrensmängel aufdecken: Formale Fehler können zur Aufhebung eines Bußgeldbescheids führen.
  • Härtefallregelungen nutzen: In bestimmten Fällen kann ein Fahrverbot vermieden werden.

4. Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist

Ein Bußgeldbescheid kann weitreichende Konsequenzen haben, insbesondere wenn bereits Punkte in Flensburg vorhanden sind. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt und die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.

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Vertretung ausländischer Versicherungen

Vertretung ausländischer Versicherungen in 4. KH - Klageverfahren vor deutschen Gerichten

Gemäß der Richtlinie 2009/103/EG kann ein ausländischer Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen am Wohnsitz des Geschädigten eines Verkehrsunfalls verklagt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verkehrsunfall in einem (dritten) EU-Mitgliedstaat verursacht wurde und der Geschädigte seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hat und die Klage gegen den Haftpflichtversicherer des verantwortlichen Fahrzeugs gerichtet ist.

Diese Regelung – die oftmals als "Spiegelbild des Grüne Karte – Systems" bezeichnet wird – dient dem Schutz des Geschädigten und erleichtert ihm die Durchsetzung seiner Ansprüche zu Haus, kann jedoch für ausländische Versicherer erhebliche Herausforderungen mit sich bringen.

Eine kompetente und unabhängige Vertretung vor einem Gericht ist hier entscheidend. Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen nach der 4.KH-Richtlinie erfordert viele Qualifikationen und unterschiedliche Eigenschaften. Fundierte Kenntnisse in der internationalen Schadensabwicklung, des internationalen Privatrechts sowie des anwendbaren Rechts sind lediglich einige Grundvoraussetzungen.

Des Weiteren sind ein internationaler Hintergrund, Prozesserfahrungen und Kenntnisse der internationalen Regulierungspraxis unerlässlich.

Besonders wichtig ist die Unabhängigkeit des Anwalts. Nur ein Rechtsanwalt, der nicht die Interessen des Deutschen Büros Grüne Karte vertritt, kann die Position des ausländischen Versicherers frei und unvoreingenommen verteidigen. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass Zuständigkeiten in Frage gestellt und unberechtigte Forderungen konsequent zurückgewiesen sowie die spezifischen Interessen des Versicherers bestmöglich gewahrt werden.

Durch langjährige Erfahrung in der internationalen Schadensregulierung und in der Prozessführung bieten wir eine maßgeschneiderte und strategische Verteidigung, um ausländischen Versicherern eine effektive und durchsetzungsstarke Vertretung in deutschen Gerichtsverfahren zu gewährleisten.

Wir vertreten Sie in 4. KH - Klageverfahren vor allen deutschen Gerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht). Ihnen wurde eine Klageschrift zugestellt?

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