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Ein Verkehrsunfall mit internationalem Bezug kann erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Ob der Unfall im Inland mit einem ausländischen Fahrzeug oder im Ausland mit einem dort oder gar in einem anderen Land versicherten Fahrzeug geschieht – in beiden Fällen müssen besondere Regelungen beachtet werden.
Kommt es in Deutschland zu einem Unfall mit einem Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist, gilt grundsätzlich deutsches Schadensersatzrecht.
Das System der Grünen Karte wurde geschaffen, um den internationalen Straßenverkehr zu erleichtern und sicherzustellen, dass Unfallopfer im Inland ihre Ansprüche auch gegenüber ausländischen Fahrzeughaltern bzw. ihren Versicherern geltend machen können. Die Grüne Karte ist ein internationaler Versicherungsnachweis, der bestätigt, dass das Fahrzeug über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt.
Falls der Unfallverursacher aus dem Ausland stammt, aber in Deutschland einen Unfall verursacht, können Geschädigte ihre Ansprüche beim sogenannten Grüne Karte Korrespondenten des ausländischen Versicherers in Deutschland geltend machen. Dieser reguliert den Unfall im Auftrag des nationalen Versicherungsbüros auf Rechnung der ausländischen Versicherung.
In Deutschland übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. eine wichtige Garantiefunktion. Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. kann im Übrigen verklagt werden, als wäre es ein inländischer Versicherer.
Wenn sich ein Verkehrsunfall im Ausland ereignet, gilt in der Regel das Recht des Unfalllandes. Das bedeutet, dass die dortigen Gesetze maßgeblich sind, welche Schadenspositionen ersatzfähig sind und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
Anders als in Deutschland sind in vielen europäischen Ländern bestimmte Schadenspositionen, wie z. B. Nutzungsausfall oder eine vollständige Übernahme der Heilbehandlungskosten, nicht selbstverständlich erstattungsfähig. Da es kein einheitliches europäisches Schadensersatzrecht gibt, kann der Umfang der ersatzfähigen Schäden je nach Land erheblich variieren.
Zum Schutz von Unfallopfern hat die EU die 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) erlassen. Diese sieht vor, dass Geschädigte auch bei Unfällen im EU-Ausland bzw. EFTA-Staaten ihre Ansprüche im Inland – also in Deutschland – geltend machen können.
Ein Verkehrsunfall mit internationalem Bezug ist rechtlich äußerst komplex. Die Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen sowie die besonderen Mechanismen der Schadensregulierung erfordern fundierte Fachkenntnisse. Ohne spezialisierte Unterstützung drohen Geschädigten finanzielle Nachteile.
Daher ist es in solchen Fällen dringend zu empfehlen, einen erfahrenen und auf Verkehrsunfälle mit internationaler Beteiligung spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche effizient und rechtssicher durchzusetzen!
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Rückruf anfordernDas Verkehrsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftaten im Straßenverkehr, die mit teils erheblichen Strafen geahndet werden. Betroffene sehen sich oft mit Ermittlungsverfahren, hohen Geldstrafen, Fahrverboten oder sogar Freiheitsstrafen konfrontiert. Eine professionelle Strafverteidigung ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und eine möglichst milde Strafe oder gar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist eine der häufigsten Verkehrsstraftaten. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Fahrfehler auftreten. Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor.
Mögliche Strafen:
Wer andere durch rücksichtsloses Verhalten gefährdet, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Beispiele sind grobe Verkehrsverstöße wie Geisterfahrten oder riskantes Überholen.
Mögliche Strafen:
Viele Fahrer geraten nach einem Unfall in Panik und verlassen den Unfallort. Dies kann jedoch drastische Konsequenzen haben, insbesondere wenn Personen verletzt wurden oder ein erheblicher Sachschaden entstanden ist.
Mögliche Strafen:
Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist kein Kavaliersdelikt. Besonders kritisch wird es, wenn der Führerschein wegen einer früheren Straftat entzogen wurde.
Mögliche Strafen:
Aggressives Verhalten, Drängeln oder das absichtliche Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer fällt unter Nötigung.
Mögliche Strafen:
Nach einer Anzeige oder einem Verkehrsverstoß leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Hier ist es entscheidend, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten und keine Aussage ohne rechtliche Beratung zu machen.
Kommt es zur Anklage, findet eine Gerichtsverhandlung statt. Dort werden Beweise wie Zeugenaussagen, Gutachten oder Videoaufnahmen herangezogen.
Beispiele wichtiger Verteidigungsmaßnahmen:
Ein Verfahren im Verkehrsstrafrecht kann gravierende Konsequenzen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger kennt die möglichen Verteidigungsstrategien und kann oft eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafmilderung erreichen.
Wir stehen Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte im Verkehrsstrafrecht zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre bestmögliche Verteidigung erarbeiten!
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Rückruf anfordernVerkehrsordnungswidrigkeiten sind Regelverstöße, die mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet werden können. Während einige Verstöße wie geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen oft nur mit Verwarnungsgeldern bestraft werden, können schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten drastische Konsequenzen haben. Eine effektive Verteidigung ist daher essenziell, um unberechtigte Strafen abzuwenden oder zu mildern.
Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Besonders gravierend sind Verstöße in geschlossenen Ortschaften oder Wiederholungstäter.
Mögliche Strafen:
Unterschiedliche Sanktionen drohen je nach Dauer der Rotlichtphase. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde) führt in der Regel zu einem Fahrverbot.
Strafen:
Unterschreitung des Sicherheitsabstands kann zu schweren Unfällen führen. Abstandsmessungen erfolgen oft durch Videoaufzeichnungen, die jedoch nicht immer fehlerfrei sind.
Mögliche Strafen:
Das Nutzen eines Handys während der Fahrt wird streng geahndet. Neben Bußgeldern drohen Punkte in Flensburg.
Strafen:
Bereits ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, selbst wenn keine Fahrfehler begangen wurden.
Strafen:
Ein Bußgeldbescheid kann weitreichende Konsequenzen haben, insbesondere wenn bereits Punkte in Flensburg vorhanden sind. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt und die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.
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Rückruf anfordernGemäß der Richtlinie 2009/103/EG kann ein ausländischer Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen am Wohnsitz des Geschädigten eines Verkehrsunfalls verklagt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verkehrsunfall in einem (dritten) EU-Mitgliedstaat verursacht wurde und der Geschädigte seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hat und die Klage gegen den Haftpflichtversicherer des verantwortlichen Fahrzeugs gerichtet ist.
Diese Regelung – die oftmals als "Spiegelbild des Grüne Karte – Systems" bezeichnet wird – dient dem Schutz des Geschädigten und erleichtert ihm die Durchsetzung seiner Ansprüche zu Haus, kann jedoch für ausländische Versicherer erhebliche Herausforderungen mit sich bringen.
Eine kompetente und unabhängige Vertretung vor einem Gericht ist hier entscheidend. Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen nach der 4.KH-Richtlinie erfordert viele Qualifikationen und unterschiedliche Eigenschaften. Fundierte Kenntnisse in der internationalen Schadensabwicklung, des internationalen Privatrechts sowie des anwendbaren Rechts sind lediglich einige Grundvoraussetzungen.
Des Weiteren sind ein internationaler Hintergrund, Prozesserfahrungen und Kenntnisse der internationalen Regulierungspraxis unerlässlich.
Besonders wichtig ist die Unabhängigkeit des Anwalts. Nur ein Rechtsanwalt, der nicht die Interessen des Deutschen Büros Grüne Karte vertritt, kann die Position des ausländischen Versicherers frei und unvoreingenommen verteidigen. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass Zuständigkeiten in Frage gestellt und unberechtigte Forderungen konsequent zurückgewiesen sowie die spezifischen Interessen des Versicherers bestmöglich gewahrt werden.
Durch langjährige Erfahrung in der internationalen Schadensregulierung und in der Prozessführung bieten wir eine maßgeschneiderte und strategische Verteidigung, um ausländischen Versicherern eine effektive und durchsetzungsstarke Vertretung in deutschen Gerichtsverfahren zu gewährleisten.
Wir vertreten Sie in 4. KH - Klageverfahren vor allen deutschen Gerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht). Ihnen wurde eine Klageschrift zugestellt?
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